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14. Oktober 2009

Rechtsschutzversicherung

Gespeichert unter: Allgemein — admin @ 15:13

Die Rechtsschutzversicherung fällt unter die Individualversicherungen, welche das Risiko bezüglich der Kosten eines Rechtsstreites abdecken soll. Diese Art der Versicherung gibt es sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Welche Leistungen im Einzelfall versichert sind, hängt zumeist vom Versicherungsumfang ab, dieser bestimmt auch die Kosten der Rechtschutzversicherung. Ob das Komplettpaket versichert wird oder nur Teile daraus wie Arbeits-, Verkehrs- oder Wohnungs- bzw. Grundstücksrechtsschutz entscheidet der Versicherungsnehmer jeweils selbst. Welchen Umfang die Rechtsschutzversicherung genau hat, entnimmt man der Versicherungspolice.

Deckungsbegrenzung der Rechtschutzversicherung

Manche Rechtsschutzversicherungen haben keine Deckungsbegrenzung, doch in der Regel beträgt die Deckung 250.000 € je Rechtsstreit, diese Summe reicht im allgemeinem für das Durchlaufen zweier Gerichtsinstanzen. Übernommen werden alle gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugen oder Sachverständigenkosten sowie im Falle des Falles die Kosten des Rechtstreitgegners. Nicht gezahlt werden Bußgelder und Geldstrafen, aber Strafkautionen im Normalfall bis 50.000 € werden in der Regel gezahlt.

Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung

Am häufigsten wird eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, im Regelfall 150 bzw. 250 €, ein Versicherungsschutz tritt erst nach einer 3 monatigen Wartezeit in Kraft. Zumeist gilt der Versicherungsschutz europaweit sowie in einigen Anliegerstaaten wie Marokko und Algerien, manche Gesellschaften bieten bei einen bis zu sechswöchigen Aufenthalt im Ausland weltweiten Schutz an, allerdings zumeist mit Einschränkungen, welche das sind sollte beim Versicherer erfragt werden.

In jedem einzelnen Rechtsfall überprüft die Versicherung, ob Aussicht auf Erfolg besteht und ob schuldhaftes Verhalten des oder der Versicherten vorliegt, dies nennt man im allgemeinem „Deckungsanfrage“. Die Kosten für eine vorbeugende Rechtsberatung trägt der Versicherer nicht.

Eine Rechtsschutzversicherung kann das Leben durchaus leichter machen, doch sie deckt nicht alle Rechtsstreitigkeiten bzw. dessen Kosten ab, nicht versichert sind aktive Strafverfolgung, zumeist Baurecht sowie unter anderem ein Rechtsstreit mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer.

Die Rechtsschutzversicherung ist noch eine recht junge Versicherungsform, ein aktiver Schadenersatzrechtsschutz wurde erst ab 1952 versicherbar, und dies obwohl es erste Vorläufer schon im Mittelalter gab, Gilden und Zünfte betrieben damals in genossenschaftlicher Form eine Rechtsverfolgung.

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